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Re: Interessante Frage - Barnes

5 September 2008

> nein, nein - X Prozent Streubesitz bedeutet, dass ein Altaktionär
> (oftmals Firmengründer) große Anteile hält.
Auch nicht wirklich….. Steubesitz heißt nur, dass es eben neben
Anteilen, die z.B. der Bank XYZ, der Versicherung ABC und dem Gründer
Herbert Meyer gehören, auch eine Reihe von Aktien gibt, die Marlene
Mini-Anlegerin und Alfons Kleinsparer gehören - Streubesitz halt.
> Nach Rückkauf der
> anderen 51% durch BMW hätten die Quandts 100% das Sagen, da ihnen mit
> den 49% indirekt auch die verbleibenden 51% gehören würden, oder?
So einfach ist es auch nicht. Zum einen ist die Frage, was mit den
zurückgekauften Aktien passiert. Werden sie vernichtet und damit die
Gesamtzahl der Aktien reduziert oder werden sie zur Entlohnung der
Mitarbeiter genutzt (Gratifikation) oder, oder, oder?
> Wobei die Frage ist, wer das Stimmrecht für die 51% ausübt -
> Altaktionäre oder Management?
Das regelt das Aktiengesetz. Das Stimmrecht ruht, da der Gesellschaft
aus eigenen Aktien keine Rechte zustehen. Insgesamt ist das aber
zumindest in Deutschland ohnehin ziemlich hypothetisch, da es bis auf
Ausnahmefälle nicht erlaubt ist, derart viele Aktien zurückzukaufen.
Die Ausnahmen wären z.B. der Verkauf des Unternehmens (ganz oder in
Teilen), die oben angesprochenen Gratifikationen von Mitarbeitern.
Der Rückkauf muss in jedem Fall von der HV abgesegnet werden und der
Wert der Rückkaufaktien darf 10% des Grundkapitals nicht
überschreiten und sollten Deine 51% gerade man 10% des Grundkapitals
entpsrechen, dann stimmen ganz andere Sachen mit der Firma nicht :-) Steht aber alles im AktG, irgendwo unter Rechtsverhältnisse (


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