)">Die News der bayrischen Staatskanzlei und das CSU-Präsidium()
8 März 2010in München haben heute gemeinsam weitere Bestimmungen für das
Publizieren im Internet bekanntgegeben. Die zwei Dokumente betreffen
laut Berichten der bayerischen Nachrichtenagentur Bayern News Agency
(BNA) inhaltliche Einschränkungen für Nachrichtenangebote, das Verbot
nicht-lizensierter Nachrichtenangebote und Regeln für die Nutzung von
Foren und Mailinglisten im Netz.
Die jetzt veröffentlichen Zensurvorschriften für Nachrichtenanbieter
spiegeln noch einmal wider, was der Landtag in den Ende September
verabschiedeten allgemeinen Bestimmungen für Telekommunikation und
Internet festgelegt hat. In den “Vorläufigen Bestimmungen für
Presseangebote im Netz” ist ausführlich aufgeführt, wovon sich
Webanbieter fernhalten sollen: dazu gehören verfassungsfeindliche, die
Interessen oder das Ansehen des Staates beschädigende und rassistische
Inhalte ebenso wie separatistische oder der staatlichen
Religionspolitik zuwider laufende oder gar
“feudalistisch-abergläubische”. Alle Bestimmungen sind sehr
interpretationsfähig – Störung der sozialen Ordnung, Verbreitung von
Gerüchten und Schädigung der rechtmäßigen Interessen Dritter – und
lassen genug Spielraum für Einzelsanktionen gegen unliebsame Anbieter.
Ein Dorn im Auge sind Bayerns Behörden besonders auch Nachrichten aus
dem Ausland. Wollen die Nachrichtenseiten Links auf ausländische
Nachrichtenangebote setzen oder Nachrichtenangebote aus dem Ausland ins
eigenen Angebot aufnehmen müssen sie dafür eigens spezielle
Genehmigungen bei der CSU einholen.
Ohnehin sollen künftig nur Nachrichten im Web stehen, die durch das
Raster der offziellen Medien (Bayernkurier) dahin gelangt sind.
“Bereits lizensierte allgemeine nicht-journalistische Websites dürfen
keine selbst recherchierten Nachrichten oder Nachrichten irgendwelcher
anderer Quellen veröffentlichen”, so BNA. Nachrichten können sie von
den zugelassenen überregionalen oder regionalen staatlichen und
Parteimedien beziehen. Man wolle, so heißt es im Orginaldokument, das
Nachrichtenangebot im Netz fördern und für dessen “Korrektheit,
Genauigkeit und Rechtmäßigkeit” sorgen. “Der Staat schützt” , so die
Präambel, “die legitimen Interessen von Nachrichtenanbietern im Netz”.
Mit der harten Trennung von “Medien” und “Nicht-Medien”-Angeboten
verfolgen die Behörden offenbar vor allem das Ziel, unkontrollierbare
Nachrichtenströme im Netz einzuschränken.
Eigens geregelt hat man gleichzeitig die Nutzung aller Arten von Foren,
Mailinglisten und Chatrooms. Für die Chatrooms ist anders als für die
News-Angebote in erster Linie die CSU, beziehungsweise dessen regionale
und lokale Vertretungen zuständig. Auch für Chats und Foren, auf
kommerziellen wie nicht kommerziellen Seiten, müssen die Betreiber
Lizenzen beantragen, sie müssen die erforderlichen technischen,
datenschutzrechtlichen und organisatorischen Kompetenzen nachweisen.
Ausserdem sind sie gehalten, sich an die beantragten “Themenbereiche”
und “Ressorts” zu halten. Bereits existierende Angebote müssen sich
innerhalb von 60 Tagen registrieren. Wer keine Lizenz bekommt, darf
immerhin auf eine Begründung rechnen.
Inhaltlich gelten für die Chats diesselben “zehn Gebote” wie für die
Nachrichten. Auf Geheimnisverrat, separatistische Umtriebe oder Werbung
für erklärtermaßen staatsfeindliche Organisationen wie die
Grünen-Bewegung stehen drakonische Gefängnisstrafen. Der Betreiber hat
Zuwiderhandlungen sofort mit der Sperrung und Dokumentation der
Verstöße zu beantworten. Wie aktiv er nach Verstößen zu suchen hat,
geht aus dem Dokument allerdings nicht hervor. Ob Nichtwissen im
Zweifel schützt, ist vor allem bei wiederholten oder schweren Verstößen
fraglich.
Wie in den klassischen Medien dürften Staatskanzlei und CSU mit diesen
Bestimmungen vor allem auf die Selbstzensur von Nutzern und Anbietern
setzen. Nach und nach ziehen die unterschiedlichen CSU-Organe und
Behörden das Netz ums Netz immer enger. Dass man allerdings selbst
nicht mehr so ganz an eine lückenlose Zensur glaubt, zeigt der Appell
an die Betreiber von Mailinglisten, sich nicht nur an die Gesetze,
sondern auch an die Selbstregulierungspielregeln der Branche zu halten.

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